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BFSG: Was Online-Shops jetzt konkret tun müssen

Deutschland · Vom geta11y-Team ·

Ein Produkt auswählen, eine Lieferadresse eingeben und die Bestellung abschließen: Für viele Menschen ist das im Online-Shop selbstverständlich. Für andere scheitert der Einkauf an einem unbeschrifteten Formularfeld, einem kaum erkennbaren Hinweis oder einem Zahlungsdialog, der sich ohne Maus nicht bedienen lässt. Genau solche Hindernisse müssen Sie erkennen, wenn Sie Ihren Shop barrierefrei gestalten wollen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, gilt seit 2025-06-28. Für Shop-Verantwortliche stellen sich damit zwei unterschiedliche Fragen: Welche rechtlichen Anforderungen betreffen das eigene Angebot? Und was muss technisch sowie redaktionell verbessert werden? Dieser Leitfaden hilft, beide Aufgaben auseinanderzuhalten und sinnvoll anzugehen.

BFSG und Online-Shop: Zuerst die Betroffenheit klären

Wer nach „BFSG Onlineshop Pflichten“ sucht, möchte meist eine schnelle Ja-nein-Antwort. Eine belastbare Einordnung des konkreten Geschäftsmodells lässt sich jedoch nicht durch eine allgemeine Checkliste ersetzen. Dieser Beitrag gibt deshalb keine pauschale Zusage, dass Ihr Shop erfasst oder ausgenommen ist.

Bereiten Sie für eine fachkundige Prüfung eine kurze Beschreibung Ihres Angebots vor. Hilfreich sind insbesondere diese Angaben:

  • Kundschaft: An wen richtet sich der Shop tatsächlich, und wer kann dort bestellen?
  • Angebot: Welche Waren oder Dienstleistungen werden angeboten?
  • Vertragsschluss: Können Kunden direkt online kaufen, buchen oder lediglich eine Anfrage stellen?
  • Unternehmen: Welche Unternehmensstruktur und Größenangaben liegen vor?
  • Technischer Ablauf: Welche eigenen Systeme und externen Dienste gehören zum Einkauf?

Diese Angaben sind eine Arbeitsgrundlage, keine eigenständige rechtliche Entscheidungsregel. Lassen Sie klären, ob Ihr Angebot in den Anwendungsbereich fällt und welche konkreten Pflichten daraus entstehen. Halten Sie die Begründung fest, statt sich auf die Aussage „Für Shops wie unseren gilt das nicht“ zu verlassen.

Informationen zur zuständigen Stelle finden Sie bei der Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF). Eine individuelle rechtliche Bewertung ist davon zu unterscheiden.

Was bedeutet Barrierefreiheit für einen Shop praktisch?

Barrierefreiheit bedeutet nicht nur größere Schrift oder stärkere Farben. Entscheidend ist, ob Menschen den Einkauf mit unterschiedlichen Wahrnehmungs- und Bedienmöglichkeiten bewältigen können. Dazu gehören beispielsweise die Nutzung einer Tastatur statt einer Maus oder eines Screenreaders, der Inhalte und Bedienelemente ausgibt.

WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA bietet eine technische Orientierung für die Prüfung von Webinhalten. Die folgenden Beispiele beschreiben typische Prüfaufgaben entlang dieser Orientierung. Sie sind weder eine vollständige Prüfliste noch eine pauschale Gleichsetzung von WCAG-Erfüllung und sämtlichen BFSG-Pflichten.

Navigation und Bedienung ohne Maus

Prüfen Sie, ob sich Hauptmenü, Suche, Filter, Produktvarianten und Warenkorb ausschließlich mit der Tastatur bedienen lassen. Dabei muss erkennbar sein, welches Element gerade den Fokus hat. Die Reihenfolge sollte nachvollziehbar durch die Seite führen.

Besonders kritisch sind aufklappende Menüs, Cookie-Dialoge und andere überlagernde Fenster. Nutzer dürfen darin nicht feststecken. Ein sichtbares Schließen-Symbol hilft wenig, wenn es per Tastatur unerreichbar ist oder seine Funktion nicht verständlich ausgegeben wird.

Produktinformationen, Bilder und Kontraste

Produktinformationen müssen auch dann verständlich bleiben, wenn Bilder nicht gesehen werden können. Aussagekräftige Alternativtexte beschreiben die relevante Information eines Bildes. Rein dekorative Bilder sollten die Ausgabe eines Screenreaders dagegen nicht unnötig verlängern.

Prüfen Sie außerdem Texte, Preise, Verfügbarkeitshinweise und Schaltflächen auf ausreichende Kontraste. Farbe allein sollte keine entscheidende Information tragen: Eine nicht verfügbare Größe braucht eine verständliche Kennzeichnung, nicht bloß eine andere Farbe.

Vergrößern Sie die Darstellung im Browser. Bleiben Inhalte lesbar und Funktionen erreichbar? Überlagerte Preise, abgeschnittene Beschriftungen oder verdeckte Kaufbuttons sind konkrete Ansatzpunkte für die Überarbeitung.

Formulare und Fehlermeldungen

Ein Eingabefeld braucht eine eindeutige, technisch zugeordnete Beschriftung. Ein Platzhalter, der beim Tippen verschwindet, ist kein verlässlicher Ersatz. Das betrifft etwa Suche, Anmeldung, Adressfelder und Gutscheincodes.

Provozieren Sie im Checkout bewusst Fehler: Lassen Sie Pflichtfelder leer oder geben Sie unpassende Werte ein. Wird erklärt, was falsch ist und wie es sich korrigieren lässt? Ist der Hinweis auch mit assistiven Technologien wahrnehmbar? Bereits korrekt eingegebene Daten sollten bei der Korrektur möglichst erhalten bleiben.

Dynamische Inhalte und externe Dienste

Wenn ein Artikel im Warenkorb landet, muss die Rückmeldung auch ohne Blick auf einen kleinen Zähler verständlich sein. Ähnliches gilt für aktualisierte Suchergebnisse, geänderte Preise oder Fehlermeldungen nach dem Absenden eines Formulars.

Beziehen Sie eingebundene Zahlungsdienste, Bewertungsmodule und andere externe Komponenten in Ihre Tests ein. Für den tatsächlichen Einkauf ist entscheidend, ob der gesamte Ablauf funktioniert. Eine gut bedienbare Produktseite hilft nicht weiter, wenn der nächste Schritt unzugänglich ist.

Eine pragmatische Checkliste für den Einstieg

Beginnen Sie nicht mit beliebigen Detailkorrekturen auf der Startseite. Sinnvoller ist ein überschaubarer Plan, der rechtliche Klärung, technische Bestandsaufnahme und Umsetzung verbindet.

  1. Verantwortung festlegen. Benennen Sie eine Person, die das Thema koordiniert. Entwicklung, Design, Redaktion und Kundenservice sollten wissen, wer Entscheidungen bündelt und Aufgaben nachverfolgt.
  2. Anwendungsbereich prüfen lassen. Dokumentieren Sie Geschäftsmodell und rechtliche Einordnung. Lassen Sie dabei auch klären, welche Informationspflichten Ihr konkretes Angebot betreffen. Übernehmen Sie keine fremden Rechtstexte ungeprüft.
  3. Einen vollständigen Testkauf abbilden. Erfassen Sie den Weg von Suche und Produktdetailseite über Warenkorb und Checkout bis zur Bestätigung. Ergänzen Sie Anmeldung, Passwortzurücksetzung und wichtige Hilfeseiten.
  4. Automatische und manuelle Tests kombinieren. Automatische Prüfungen liefern Hinweise auf bestimmte technische Probleme. Ergänzen Sie Tastaturtests, Screenreader-Tests und die Kontrolle von Vergrößerung, Formularen sowie Fehlersituationen.
  5. Blockaden zuerst bearbeiten. Priorisieren Sie Probleme, die den Kauf verhindern, etwa unerreichbare Schaltflächen oder unbedienbare Zahlungsdialoge. Berücksichtigen Sie außerdem, auf wie vielen Seiten dieselbe Komponente vorkommt.
  6. Tickets nachvollziehbar formulieren. Halten Sie betroffene Seite, Zustand, Reproduktionsschritte und erwartetes Verhalten fest. Ein Ticket wie „Checkout barrierefrei machen“ ist für eine verlässliche Umsetzung zu ungenau.
  7. Korrekturen nachtesten. Prüfen Sie behobene Fehler erneut und testen Sie benachbarte Funktionen mit. Integrieren Sie Barrierefreiheit anschließend in die Freigabe neuer Inhalte und Shop-Updates.

Warum ein automatischer Scan nicht genügt

Ein Scan kann beispielsweise fehlende technische Angaben oder bestimmte Kontrastprobleme sichtbar machen. Er kann aber nicht zuverlässig beurteilen, ob ein Alternativtext ein Produkt sinnvoll beschreibt oder ein Kaufprozess mit assistiver Technik verständlich bleibt.

Ein unauffälliges Scan-Ergebnis ist deshalb kein Beleg für einen barrierefreien Shop. Ebenso wenig sollte eine einzelne Startseitenprüfung als Bewertung des gesamten Angebots verstanden werden. Aussagekräftige Prüfungen berücksichtigen unterschiedliche Seitentypen und Zustände, einschließlich geöffneter Dialoge und fehlerhafter Eingaben.

Risiken sachlich einordnen und Fortschritt sichern

Bei Verstößen gegen Barrierefreiheitsanforderungen sieht das BFSG Bußgelder vor. Die Marktüberwachung kann Korrekturmaßnahmen bis hin zur Einstellung der Dienstleistung anordnen. Daneben können Wettbewerber und Verbraucherverbände wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen. Daraus folgt keine automatische Sanktion für jeden gefundenen technischen Fehler; die rechtliche Bewertung bleibt eine eigene Aufgabe.

Dokumentieren Sie intern, was geprüft wurde, welche Probleme bekannt sind und wer die Behebung übernimmt. Eine solche Übersicht erleichtert die Zusammenarbeit, ersetzt aber weder die Fehlerbehebung noch eine rechtliche Prüfung.

Wenn intern Erfahrung fehlt, können professionelle Audit-Dienste wie geta11y bei der strukturierten Ermittlung von Barrieren unterstützen. Ein Audit identifiziert Probleme; es garantiert keine rechtlichen Ergebnisse.

Der sinnvollste nächste Schritt ist damit konkret: Betroffenheit klären, einen vollständigen Kaufablauf testen und die größten Bedienhindernisse beheben. So wird aus dem abstrakten Thema BFSG ein bearbeitbarer Verbesserungsprozess für Ihren Shop.