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BFSG im Onlineshop: Wie real ist das Risiko?

Deutschland · Vom geta11y-Team ·

Was passiert, wenn der eigene Onlineshop nicht barrierefrei ist? Seit das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) am 28. Juni 2025 wirksam geworden ist, beschäftigt diese Frage viele Unternehmen in Deutschland. Die nüchterne Antwort: Das Gesetz sieht behördliche Maßnahmen und Bußgelder vor. Daraus lässt sich aber nicht ableiten, wie wahrscheinlich eine konkrete Maßnahme gegen Ihren Shop ist.

Entscheidend ist, unterschiedliche Fragen auseinanderzuhalten: Fällt Ihr Angebot unter die Anforderungen? Welche Barrieren bestehen tatsächlich? Und können Sie nachvollziehbar zeigen, was Sie dagegen unternehmen? Wer diese Fragen strukturiert bearbeitet, schafft eine bessere Entscheidungsgrundlage als jemand, der nur auf mögliche Höchstbußgelder schaut.

BFSG und Barrierefreiheit im Onlineshop: Was steht auf dem Spiel?

Für Shopbetreiber ist Barrierefreiheit zunächst eine Frage der Nutzbarkeit. Können Kunden Produkte finden, Varianten auswählen, ein Kundenkonto bedienen und einen Kauf abschließen? Eine fehlende Tastaturbedienung oder eine unverständliche Fehlermeldung kann einen solchen Vorgang erheblich erschweren oder verhindern.

Daneben besteht eine rechtliche Ebene. Für Verstöße gegen Barrierefreiheitsanforderungen sieht das BFSG Bußgelder von bis zu 100.000 Euro vor. Bei Verstößen gegen Informationspflichten sind Bußgelder von bis zu 10.000 Euro vorgesehen. Außerdem kann die Marktüberwachung Korrekturmaßnahmen anordnen, die bis zur Einstellung der Dienstleistung reichen können.

Diese Höchstbeträge beschreiben den vorgesehenen Rahmen, nicht den Betrag, den jeder betroffene Shop erwarten müsste. Eine seriöse Einschätzung sollte deshalb weder „Es passiert ohnehin nichts“ noch „Jeder Fehler kostet sofort 100.000 Euro“ lauten. Für solche pauschalen Aussagen fehlt eine belastbare Grundlage.

Zuerst klären: Ist Ihr Shop vom BFSG erfasst?

Bevor Sie das Sanktionsrisiko bewerten, sollten Sie den Anwendungsbereich für Ihr Unternehmen und Ihr Angebot prüfen. Nicht jede Aussage über das BFSG lässt sich ohne Weiteres auf jeden Shop übertragen.

Für Dienstleistungen besteht eine Ausnahme für Kleinstunternehmen: Gemeint sind Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro. Ob diese Ausnahme auf Ihr Unternehmen zutrifft, sollten Sie anhand Ihrer tatsächlichen Verhältnisse klären.

Ein technischer Website-Test beantwortet diese Frage nicht. Er kann Barrieren sichtbar machen, aber nicht allein feststellen, welche rechtlichen Anforderungen für Ihr Geschäftsmodell gelten. Trennen Sie deshalb die rechtliche Einordnung von der technischen Bestandsaufnahme. Bei Unsicherheit ist eine qualifizierte rechtliche Beratung sinnvoll.

Wer überwacht die Barrierefreiheit in Deutschland?

Die zuständige Stelle ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF). Für Unternehmen ist sie die maßgebliche Anlaufstelle, wenn es um die behördliche Überwachung der Barrierefreiheitsanforderungen geht.

Die Marktüberwachung kann Korrekturmaßnahmen anordnen. Das mögliche Instrumentarium reicht bis zur Einstellung der Dienstleistung. Es geht damit nicht ausschließlich um Geldbußen, sondern auch darum, bestehende Mängel zu beheben und die betroffene Dienstleistung entsprechend zu verändern.

Aus diesen Befugnissen allein lässt sich kein fester Ablauf für Ihren Einzelfall ableiten. Insbesondere sollten Sie nicht mit einer bestimmten Zahl von Warnungen oder einer pauschalen Schonfrist planen. Für Ihre interne Vorbereitung ist hilfreicher, einen klaren Ansprechpartner und einen aktuellen Überblick über bekannte Probleme zu haben.

Abmahnungen sind ein eigener Risikobereich

Unabhängig von der behördlichen Marktüberwachung können Wettbewerber und Verbraucherverbände wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen. Behördliche Maßnahmen und Abmahnungen sind deshalb getrennt zu betrachten.

Für die Praxis bedeutet das: Die Frage „Hat sich die Behörde schon gemeldet?“ reicht als Risikobewertung nicht aus. Zugleich lässt sich aus der Möglichkeit einer Abmahnung keine Aussage darüber ableiten, wie häufig sie vorkommt oder ob gerade Ihr Shop betroffen sein wird.

Wie real ist das Risiko für Ihren konkreten Shop?

Das rechtliche Risiko ist real, weil Maßnahmen und Sanktionen vorgesehen sind. Seine konkrete Wahrscheinlichkeit lässt sich aus dem gesetzlichen Rahmen jedoch nicht beziffern. Eine Prozentangabe oder eine Vorhersage zum Zeitpunkt einer Kontrolle wäre ohne belastbare Daten spekulativ.

Was Sie dagegen selbst untersuchen können, ist der Zustand Ihres Shops. Beginnen Sie bei den Abläufen, die für einen Einkauf wesentlich sind:

  • Produktsuche und Navigation: Lassen sich Kategorien, Suchergebnisse und Filter ohne Maus bedienen?
  • Produktseiten: Sind Auswahlmöglichkeiten verständlich beschriftet und Informationen zugänglich?
  • Warenkorb: Können Kunden Mengen ändern und Artikel entfernen, ohne die Orientierung zu verlieren?
  • Bestellprozess: Sind Eingabefelder, Fehlermeldungen und notwendige Korrekturen nachvollziehbar?
  • Dynamische Inhalte: Bleiben Dialogfenster und aktualisierte Meldungen auch mit assistiven Technologien nutzbar?

Diese Fragen ersetzen keine vollständige Prüfung. Sie helfen aber, die Diskussion von abstrakten Befürchtungen auf konkrete Hindernisse zu lenken. Ein Problem, das den Bestellabschluss verhindert, verdient aus Nutzersicht besondere Aufmerksamkeit.

Warum dokumentierte Verbesserungen wichtig sind

Dokumentation macht aus einer allgemeinen Absicht einen überprüfbaren Arbeitsprozess. „Wir kümmern uns darum“ sagt wenig darüber aus, welche Bereiche geprüft wurden, welche Fehler bekannt sind und ob eine Änderung tatsächlich funktioniert.

Ein nachvollziehbarer Maßnahmenplan hilft Ihrem Team, der Agentur und anderen beteiligten Dienstleistern, mit demselben Informationsstand zu arbeiten. Er erleichtert außerdem, den bisherigen Verlauf sachlich zu erläutern, falls Fragen zum Zustand des Shops entstehen.

Ein Maßnahmenplan ist keine Garantie für einen bestimmten rechtlichen Ausgang. Aus ihm lässt sich insbesondere keine Zusage ableiten, dass ein Bußgeld oder eine andere Maßnahme ausbleibt. Sein praktischer Wert liegt in der Nachvollziehbarkeit und in der besseren Steuerung der Fehlerbehebung.

Was eine brauchbare Dokumentation enthalten sollte

  • Prüfumfang: Welche Seiten, Komponenten und Nutzungsvorgänge wurden untersucht?
  • Prüfmethode: Was wurde automatisiert getestet, was manuell und mit welchen Hilfsmitteln?
  • Befund: Wo tritt die Barriere auf, wie lässt sie sich reproduzieren und wen beeinträchtigt sie?
  • Verantwortung: Wer übernimmt die Behebung, und welche Abhängigkeiten bestehen?
  • Bearbeitungsstand: Was ist geplant, umgesetzt oder noch offen?
  • Nachprüfung: Wurde die Änderung erneut getestet, und mit welchem Ergebnis?

Bewahren Sie auch offene Punkte auf. Eine Liste, aus der ungelöste Probleme verschwinden, sobald ein Auftrag vergeben wurde, bildet den tatsächlichen Zustand nicht zuverlässig ab.

Vom ersten Test zum belastbaren Verbesserungsprozess

Ein automatisierter Scan kann einen Einstieg liefern. Er sollte jedoch nicht mit einer vollständigen Bewertung der Barrierefreiheit gleichgesetzt werden. Ob ein Bestellprozess verständlich und durchgängig bedienbar ist, erfordert auch manuelle Prüfungen.

Ein WCAG Audit auf Grundlage der WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA, kann technische Befunde systematisch ordnen. Wichtig sind dabei ein klar beschriebener Prüfumfang und konkrete Hinweise zur Behebung. Ein Audit identifiziert Probleme; es garantiert keine rechtlichen Ergebnisse.

Für einen handhabbaren Prozess bietet sich folgende Reihenfolge an:

  1. Den rechtlichen Anwendungsbereich klären.
  2. Zentrale Einkaufsabläufe und gemeinsam genutzte Komponenten prüfen.
  3. Befunde nach ihren Auswirkungen auf die Nutzung priorisieren.
  4. Verantwortlichkeiten und realistische Umsetzungstermine festlegen.
  5. Änderungen nachprüfen und Ergebnisse dokumentieren.
  6. Barrierefreiheit bei neuen Funktionen und Designänderungen erneut berücksichtigen.

Wenn intern die nötige Prüferfahrung fehlt, können professionelle Audit-Dienste wie geta11y bei der technischen Bestandsaufnahme unterstützen. Entscheidend bleibt, dass aus den Befunden konkrete Verbesserungen entstehen.

Fazit: Nicht auf Entwarnung warten, sondern Klarheit schaffen

Für Onlineshops in Deutschland ist das BFSG kein rein theoretisches Thema: Behördliche Korrekturmaßnahmen, Bußgelder und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sind vorgesehen. Wie wahrscheinlich eine konkrete Maßnahme gegen Ihren Shop ist, lässt sich daraus nicht seriös vorhersagen.

Die sinnvollste Reaktion ist weder Panik noch Abwarten. Klären Sie Ihre Ausgangslage, prüfen Sie die wichtigsten Nutzungsvorgänge und dokumentieren Sie die Behebung gefundener Barrieren. So verbessern Sie die Nutzbarkeit Ihres Shops und können nachvollziehbar erklären, was bereits erledigt ist und woran Sie noch arbeiten.