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BFSG für Kleinunternehmen: Ausnahme richtig prüfen

Deutschland · Vom geta11y-Team ·

Ein kleines Team, ein überschaubarer Umsatz und eine Website: Viele Unternehmen fragen sich, ob sie sich überhaupt mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz beschäftigen müssen. Die naheliegende Antwort „Wir sind dafür zu klein“ ersetzt allerdings keine Prüfung. Wer nach „BFSG Kleinunternehmen“ sucht, braucht vor allem Klarheit darüber, welche Tätigkeit betrachtet wird und auf welcher Grundlage eine Ausnahme angenommen werden kann.

Dabei lohnt es sich, zwei Fragen auseinanderzuhalten: Welche rechtlichen Anforderungen gelten für das eigene Angebot? Und welche Barrieren erschweren Kunden schon heute den Zugang? Die erste Frage verlangt eine belastbare rechtliche Einordnung. Die zweite lässt sich oft unmittelbar untersuchen und bearbeiten.

Die Kleinstunternehmen-Ausnahme: Was hier offenbleibt

Eine wichtige Grenze dieses Beitrags: Die zugrunde liegenden Rechtsinformationen enthalten keine Definition der Kleinstunternehmen und keine Regelung zum Umfang der Ausnahme. Deshalb werden hier weder Beschäftigten- und Finanzschwellen noch eine verbindliche Aussage dazu wiedergegeben, welche Dienstleistungen oder Produkte von einer Ausnahme erfasst sind. Gerade diese Einzelheiten sollten nicht aus verkürzten Zusammenfassungen übernommen werden.

Für die Frage „Gilt die BFSG-Ausnahme für Kleinstunternehmen für mich?“ bedeutet das: Lassen Sie die Voraussetzungen anhand der maßgeblichen Regelung prüfen. Eine Bezeichnung wie „kleiner Betrieb“ oder „Kleinunternehmen“ ist dafür noch keine belastbare Begründung.

Die folgende Orientierung hilft Ihnen, diese Prüfung vorzubereiten, voreilige Schlussfolgerungen zu vermeiden und unabhängig vom Ergebnis sinnvolle Verbesserungen anzugehen.

Dienstleistungen und Produkte getrennt betrachten

Beschreiben Sie zunächst, was Ihr Unternehmen tatsächlich anbietet. Geht es um eine Dienstleistung, um ein Produkt oder um ein Geschäftsmodell, das beides verbindet? Diese Unterscheidung gehört an den Anfang Ihrer Anfrage zur Kleinstunternehmen-Ausnahme.

Ein kleiner Händler könnte beispielsweise Waren anbieten und zugleich einen digitalen Bestellprozess betreiben. Für eine Beratung ist es hilfreicher, beide Bestandteile konkret zu beschreiben, als lediglich zu fragen: „Ist unsere Firma ausgenommen?“ Damit ist noch keine rechtliche Bewertung verbunden. Sie schaffen zunächst eine vollständige Grundlage dafür.

Behandeln Sie eine mögliche Ausnahme für eine Dienstleistung nicht als bereits geklärte Antwort für Ihr gesamtes Sortiment. Lassen Sie ausdrücklich festhalten, auf welche Tätigkeit sich die Einordnung bezieht und welche weiteren Angebote gesondert betrachtet werden müssen.

Eine kurze Bestandsaufnahme kann so aussehen:

  • Welche Produkte und Dienstleistungen bieten wir an?
  • Welche davon können Kunden online auswählen, buchen oder bestellen?
  • Welche Schritte durchlaufen Kunden bis zum Abschluss?
  • Welche externen Systeme, etwa für Buchung oder Bezahlung, sind eingebunden?
  • Für welchen konkreten Bestandteil möchten wir eine Ausnahme prüfen lassen?

Diese Übersicht ist auch technisch nützlich: Sie zeigt, wo Barrieren besonders schnell dazu führen können, dass ein Kunde nicht weiterkommt.

Welche Unternehmensdaten Sie bereithalten sollten

Wenn Sie Ihre Unternehmensgröße prüfen lassen möchten, bereiten Sie die Beschäftigtenzahl sowie Angaben zu Jahresumsatz und Bilanzsumme vor. Notieren Sie jeweils, auf welchen Zeitraum und welche Unterlagen sich die Zahlen beziehen. So vermeiden Sie, dass die Einordnung auf groben Schätzungen beruht.

Die eigentliche Bewertung sollten Sie davon trennen. Fragen Sie insbesondere, welche Größen maßgeblich sind, wie Beschäftigte berücksichtigt werden und wie finanzielle Voraussetzungen miteinander verknüpft werden. Verwenden Sie dafür keine selbst gebaute Faustregel.

Für ein nachvollziehbares Ergebnis ist eine schriftliche Zusammenfassung sinnvoll. Darin sollten stehen:

  • das untersuchte Angebot und die Rolle Ihres Unternehmens,
  • die verwendeten Unternehmensdaten,
  • die geprüfte Rechtsgrundlage,
  • das Ergebnis einschließlich offener Fragen,
  • ein Anlass für eine erneute Prüfung, etwa ein verändertes Geschäftsmodell.

Das ist eine organisatorische Empfehlung, keine Aussage über eine besondere Dokumentationspflicht. Der Nutzen liegt darin, Entscheidungen später nachvollziehen zu können.

BFSG: Ab wann besteht eine Pflicht?

Das Anwendungsdatum des BFSG ist 2025-06-28. Dieses Datum beantwortet jedoch nicht allein die Frage, ob Ihr konkretes Angebot betroffen ist. Dafür brauchen Sie zusätzlich die Einordnung Ihrer Tätigkeit und die Prüfung einer gegebenenfalls einschlägigen Ausnahme.

Gehen Sie deshalb in einer klaren Reihenfolge vor: Angebot beschreiben, Anwendungsbereich prüfen lassen, mögliche Ausnahme klären und anschließend den erforderlichen Handlungsbedarf bestimmen. Eine technische Bestandsaufnahme können Sie parallel beginnen.

Eine offizielle Anlaufstelle ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF). Formulieren Sie Ihre Frage möglichst konkret. Eine Beschreibung Ihres Angebots und Ihrer Rolle liefert eine bessere Grundlage als die allgemeine Frage nach einer Pflicht für kleine Unternehmen.

Warum freiwillige Barrierefreiheit sinnvoll bleibt

Mehr Menschen können Ihr Angebot nutzen

Eine Ausnahme beseitigt keine Bedienprobleme. Ein unbeschriftetes Eingabefeld bleibt für Menschen mit Screenreader schwer verständlich. Ein kaum sichtbarer Tastaturfokus erschwert die Orientierung. Eine Fehlermeldung, die nur durch eine rote Umrandung angezeigt wird, kann unbemerkt bleiben.

Verbessern Sie solche Stellen, erleichtern Sie Kunden den Weg zur Information, Anfrage oder Bestellung. Auch Menschen, die gerade keine Maus verwenden können oder auf einem kleinen Bildschirm arbeiten, können davon profitieren. Daraus folgt keine garantierte Umsatzsteigerung, aber ein verständlicher Nutzen: weniger vermeidbare Hindernisse.

Suchmaschinen und Nutzer profitieren teilweise von denselben Grundlagen

Logische Überschriften, aussagekräftige Linktexte und sinnvoll strukturierte Inhalte helfen Menschen bei der Orientierung. Sie können zugleich die maschinelle Erfassung von Inhalten unterstützen. Bei informativen Bildern sind passende Alternativtexte ein weiterer wichtiger Baustein.

Barrierefreiheit ist allerdings kein Rankingversprechen. Suchmaschinenoptimierung und barrierefreie Bedienbarkeit überschneiden sich an manchen Stellen, sind aber nicht dasselbe. Eine gute Platzierung sagt beispielsweise wenig darüber aus, ob sich ein Bestellformular mit der Tastatur bedienen lässt.

Ein verständlicher Auftritt kann ein Wettbewerbsvorteil sein

Wenn Kunden Preise, Leistungen und Kontaktmöglichkeiten ohne Umwege verstehen, wirkt ein Angebot zugänglicher. Gerade kleine Unternehmen können hier an konkreten Abläufen ansetzen, statt ein großes Umbauprojekt zu starten. Ein klareres Formular oder ein besser bedienbares Menü kann wertvoller sein als zusätzliche dekorative Funktionen.

Wettbewerbsrechtliche Risiken sachlich einordnen

Die bereitgestellten Angaben zum BFSG nennen neben behördlichen Maßnahmen auch Abmahnungen durch Wettbewerber und Verbraucherverbände nach Wettbewerbsrecht. Als behördliche Reaktionen werden Bußgelder und Korrekturmaßnahmen bis zur Einstellung der Dienstleistung beschrieben.

Das ist kein Grund, jedem kleinen Unternehmen pauschal Sanktionen in Aussicht zu stellen. Zuerst muss geklärt werden, welche Anforderungen überhaupt gelten. Ebenso wenig sollte eine ungeprüfte Annahme über eine Ausnahme die Grundlage dafür sein, das Thema vollständig beiseitezuschieben.

Trennen Sie deshalb rechtliche und technische Fragen: Die rechtliche Prüfung klärt den Pflichtenumfang. Eine technische Untersuchung zeigt, welche Barrieren vorhanden sind. Ein Audit allein garantiert kein rechtliches Ergebnis.

Ein praktikabler Einstieg für kleine Teams

Beginnen Sie bei den Wegen, die für Ihre Kunden besonders wichtig sind. Für einen Dienstleistungsbetrieb kann das die Kontaktaufnahme sein, für einen Shop der Weg vom Artikel bis zur Bestellung.

  1. Tastatur testen: Erreichen Sie Navigation, Schaltflächen und Formulare ohne Maus? Ist jederzeit sichtbar, welches Element ausgewählt ist?
  2. Formulare prüfen: Haben Felder verständliche Beschriftungen? Erklären Fehlermeldungen, was korrigiert werden muss?
  3. Inhalte strukturieren: Verwenden Sie passende Überschriften und Linktexte, die ihr Ziel erkennen lassen.
  4. Darstellung kontrollieren: Bleiben Inhalte bei Vergrößerung nutzbar? Sind wichtige Informationen auch ohne Farberkennung verständlich?
  5. Verbesserungen nachtesten: Prüfen Sie nicht nur einzelne Elemente, sondern den vollständigen Ablauf.

Automatisierte Prüfungen können Hinweise liefern, ersetzen aber keine manuelle Untersuchung. Bei Bedarf unterstützen professionelle Auditdienste wie geta11y dabei, Barrieren systematisch zu erfassen und nach Auswirkungen zu priorisieren.

Der sinnvolle nächste Schritt lautet deshalb nicht „alles sofort umbauen“, sondern: die Ausnahme belastbar klären und gleichzeitig offensichtliche Hürden abbauen. So treffen Sie Entscheidungen auf einer besseren Grundlage und machen Ihr Angebot unabhängig vom Prüfungsergebnis leichter zugänglich.